Kolonialgouverneur

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Der Kolonialgouverneur (von franz. ༤མ྆ཉ༲ཁཡྲྀ~ཱིཞུམ༶ཅྀ und russ. KomRнаlГубернатор) ist der Leiter einer Kolonie und der oberste Befehlshaber der Festung. Er wird vom Kaiser oder vom Bundeskanzler eingesetzt, dem er auch direkt untersteht.

[bearbeiten] Berufsbild

In den verantwortungsvollen Aufgabenbereich des Kolonialgouverneurs fällt neben der körperlichen Züchtigung ungehorsamer Eingeborener auch das Abwiegen von Gewürzen, Gold und Zitrusfrüchten sowie Ei, Blut und Kakao.

Wenn Piraten mit ihren Segelschiffen die Kolonie angreifen, darf der Kolonialgouverneur immer als erster "Feuer!" rufen und mit seinem Degen im halboffenen Hemd auf die Mauerzinnen springen.

Seit den 1970er Jahren entscheiden sich immer mehr Jugendliche für den interessanten und vielseitigen Lehrberuf des Kolonialgouverneurs.

Der Beruf ist im "Großen und Ewig Heiligen Gesetz" (GuEHG Nr.313/017) geregelt. Erlassen durch den Großen und Ewig Unbekannten Heiligen Rat am 5.Juni.1289.

[bearbeiten] Bedeutende Kolonialgouverneure

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